Zypern
Anmeldung und Aufenthaltserlaubnis
- Zur Einreise von EU-Bürgern in die Republik Zypern und zum Aufenthalt für einen Zeitraum von unter 3 Monaten ist ein gültiger Personalausweis oder Reisepass erforderlich. Für Familienangehörige von EU-Bürgern, die nicht Staatsbürger eines EU-Mitgliedstaates sind und von diesem EU-Bürger begleitet werden oder in die Republik Zypern einreisen, um ihn zu treffen, ist ein gültiger Reisepass mit Visum erforderlich (entfällt bei Personen mit befristeter oder unbefristeter Aufenthaltserlaubnis).
- Zum Aufenthalt in der Republik Zypern für einen Zeitraum von über 3 Monaten ist Folgendes erforderlich:gültiger Personalausweis oder Reisepass; eine unselbstständige oder selbstständige Erwerbstätigkeit in der Republik Zypern, oder Immatrikulation an einer privaten oder öffentlichen Einrichtung zum Zwecke eines Studiums oder einer Berufsausbildung, oder vollständig abgedeckte Krankenversicherung für sich selbst und für Familienangehörige sowie ausreichende finanzielle Mittel für sich selbst und für Familienangehörige, um nicht das Sozialfürsorgesystem des Landes zu belasten.
- Bürger von EU-Mitgliedstaaten und ihre Familienangehörigen, die ebenfalls Bürger von EU-Mitgliedstaaten sind, sind dazu verpflichtet, sich innerhalb von vier Monaten ab dem Datum ihrer Einreise beim Einwohnermelde- und Zuwanderungsamt zu registrieren.
- Familienangehörige von Bürgern eines EU-Mitgliedstaates, die diese Person begleiten oder einreisen, um sie zu treffen, müssen innerhalb von vier Monaten nach ihrer Einreise in die Republik Zypern eine Aufenthaltsgenehmigung für Familienangehörige von Bürgern eines EU-Mitgliedstaates beantragen
Beschäftigungsformen
Das Mindestalter für die Aufnahme einer Beschäftigung liegt bei 15 Jahren.
Unbefristete Arbeitsverträge sind in Zypern am weitesten verbreitet, aber in einigen Branchen, wie in den Bereichen Tourismus und Landwirtschaft, ist auch Saisonarbeit weit verbreitet.
Ein spezielles Gesetz regelt die Gleichbehandlung von Teilzeitarbeitskräften.. Als Teilzeitarbeitskraft gilt laut diesem Gesetz eine Arbeitskraft, die wöchentlich oder in einem bestimmten Zeitraum eines Jahres weniger Stunden arbeitet als eine vergleichbare Vollzeitarbeitskraft. Für Teilzeitarbeitskräfte gilt das Prinzip der Proportionalität, dem zufolge sie das Recht auf gleiche Bedingungen und Behandlung wie Vollzeitarbeitskräfte haben.
Ein spezielles Gesetz regelt befristete Arbeitsverhältnisse (Arbeitsverhältnisse über einen bestimmten Zeitraum). Eine Arbeitskraft mit einem befristeten Arbeitsverhältnis darf nicht schlechter gestellt werden als eine Arbeitskraft mit einem unbefristeten Arbeitsverhältnis, es sei denn, es liegen objektive Gründe dafür vor. Das Gesetz sieht ebenfalls vor, dass eine Person, die länger als 30 Monate bei demselben Arbeitgeber angestellt ist (unabhängig davon, wie oft ihr Vertrag verlängert wurde) als unbefristet eingestellt gilt, es sei denn, der Arbeitgeber weist nach, dass objektive Gründe die Befristung rechtfertigen.
Telearbeit, also Arbeit, bei der der Arbeitnehmer zu Hause arbeitet, ist in Zypern noch nicht verbreitet.
Zeitarbeit ist in Zypern noch nicht verbreitet, aus diesem Grund gibt es auch keine Agenturen, die solche Stellen anbieten.
Entsendung von Arbeitnehmern im Rahmen der Erbringung von Dienstleistungen
Ein spezielles Gesetz regelt die Entsendung von Arbeitnehmern im Rahmen der Erbringung von Dienstleistungen. Das Gesetz sorgt dafür, dass für (von in Mitgliedstaaten der Europäischen Union ansässigen Unternehmen) nach Zypern entsandte Arbeitnehmer die Mindestbedingungen gelten, die durch gesetzliche Vorschriften, Verwaltungsverordnungen oder Tarifverträge in der Republik gelten.
Zuständig für die Umsetzung und Einhaltung der Gesetze, die die obigen Arbeitsformen betreffen, ist das Amt für Beschäftigung, mit Ausnahme des Gesetzes für die Entsendung von Arbeitnehmern, für die das Arbeitsamt zuständig ist.
Für weitere Informationen oder für Beschwerden wenden Sie sich bitte an das Amt für Beschäftigung.
Quelle: https://ec.europa.eu/eures/main.jsp?catId=8099&acro=living&lang=de&parentId=7739&countryId=CY&living=
Quelle: https://ec.europa.eu/eures/main.jsp?catId=8231&acro=living&lang=de&parentId=7772&countryId=CY&living=