Place of work: Austria, Linz-Wels
Type of job contract: for an indefinite period, part-time

Required education: Vyššie vzdelanie, vrátane vysokoškolského
Offered salary: Not specified
Number of positions: 1

Working area

Legal, social science and artistic professionals
   Social science and related professionals
        Social work professionals

JOB DESCRIPTION:

1 Sozialarbeiterin/eines Sozialarbeiters mit einem Beschäftigungsausmaß von 35 Wochenstunden zur Besetzung. Die Anstellung erfolgt nach den Bestimmungen des Vertragsbedienstetengesetzes 1948; Entlohnung nach Entlohnungsschema v, Entlohnungsgruppe v2, entsprechend den anrechenbaren Vordienstzeiten. Das Monatsengelt beträgt mindestens 1.752,60 Euro. Es erhöht sich eventuell auf Basis der gesetzlichen Vorschriften durch anrechenbare Vordienstzeiten sowie sonstige mit den Besonderheiten des Arbeitsplatzes verbundene Entlohnungsbestandteile. Während der Ausbildungsphase ist das Monatsentgelt niedriger. Wertigkeit/Einstufung: v2/2 Dienststelle: Justizanstalt Linz Dienstort: Justizanstalt Linz Vertragsart: Unbefristet Beschäftigungsausmaß: Teilzeit Beginn der Tätigkeit: ehestmöglich Ende der Bewerbungsfrist: 28.09.2015 Monatsentgelt/bezug mindestens: 1.752,60 Referenzcode:BMJ-15-4904 Aufgaben und Tätigkeiten - Soziale Betreuung der Strafgefangenen und Maßnahmenuntergebrachten nach den Grundsätzen und Methoden der Sozialen Arbeit - Durchführung von Zugangsgesprächen - Leistung individueller psychosozialer Hilfen - Krisenintervention - Entlassungsvorbereitung - Kontakte zu anderen Sozialeinrichtungen - Betreuung und Anleitung von Praktikantinnen Erfordernisse - österreichische Staatsbürgerschaft oder unbeschränkter Zugang zum österreichischen Arbeitsmarkt - erfolgreicher Abschluss der Akademie oder Fachhochschule für Sozialarbeit - persönliche und fachliche Eignung Anforderungsprofil: - Fähigkeit zu selbstständigem Arbeiten - hohes Maß an psychischer Belastbarkeit - persönliches Engagement - hohes Maß an Befähigung zur Teamarbeit - Interesse an der Arbeit mit sozialen Randgruppen und an therapeutischer Arbeit mit psychisch kranken Insassen - Fähigkeit, Betreuungsbeziehungen aufzubauen, entstehende Konflikte zu erkennen und Konfliktneigungen der Probanden abzubauen Fähigkeit zur Krisenintervention weitere Informationen erhalten sie unter www.jobboerse.gv.at Gleichbehandlungsklausel Der Bund ist bemüht, den Anteil von Frauen zu erhöhen und lädt daher nachdrücklich Frauen zur Bewerbung ein. Nach § 11b bzw. § 11c des Bundes-Gleichbehandlungsgesetzes werden unter den dort angeführten Voraussetzungen Bewerberinnen, die gleich geeignet sind wie der bestgeeignete Bewerber, bei der Aufnahme in den Bundesdienst bzw. bei der Betrauung mit der Funktion bevorzugt. Bewerbungsunterlagen, Verfahren und Sonstiges Bewerbungen sind unter Anschluss eines Lebenslaufes und der sonstigen Bewerbungsunterlagen (insbesondere Geburtsurkunde, Staatsbürgerschaftsnachweis, Meldezettel, Zeugnisse der letzten Klassen der Pflichtschulen, Reifeprüfungszeugnis, Diplom der Sozialakademie bzw. der Fachhochschule für Sozialarbeit, Nachweis über abgeleisteten Präsenzdienst bzw. Zivildienst, Nachweise über Praktika, Berufstätigkeiten, ergänzende Ausbildungen, Zusatzausbildungen, Dienstzeugnisse,....) bis 28. September 2015 (Einlangen in der Dienststelle) an den Herrn Leiter der Justizanstalt Linz Direktionsstelle Pochestraße 9 4020 Linz zu richten und entweder unmittelbar in der Justizanstalt oder im Postweg bzw. per E-Mail (jalinz.leitung@justiz.gv.at) einzubringen. Als Bewerbungsunterlagen genügen Ablichtungen der Personaldokumente. Verspätet eingebrachte Bewerbungen können nicht berücksichtigt werden. Soweit es Ihnen zur Verfügung steht, verwenden Sie bitte das Formular "Bewerbungsbogen"; die Bewerbung ist nicht gebührenpflichtig! Bewerbungsbögen erhalten Sie bei allen Justizanstalten sowie unter http://strafvollzug.justiz.gv.at. Die Besetzung der Planstelle erfordert ein besonderes Maß an Spezialkenntnissen, daher wird die Eignung der Bewerber(innen) nicht aufgrund einer Eignungsprüfung sondern in Form eines Aufnahmegespräches - die Einladung erfolgt nach Beendigung der Ausschreibungsfrist - festgestellt (§ 55 AusG 1989). Kontaktinformation

Work hours:

  • Without entering work hours

Requirements




source: https://www.ec.europa.eu/eures

  
     


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