Place of work: Austria, Rheintal-Bodenseegebiet
Type of job contract: for an indefinite period, part-time
Required education: Vyššie vzdelanie, vrátane vysokoškolského
Offered salary: Not specified
Number of positions: 1
Working area
Healthcare and life science professionals
Life science professionals
Biologists, botanists, zoologists
JOB DESCRIPTION:
Wir suchen für die Abteilung Umwelt- und Klimaschutz (IVe) im Amt der Vorarlberger Landesregierung
1 Fachexpertin oder Fachexperten Naturschutz
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mit einem Beschäftigungsausmaß von 50%.
Ihre Aufgaben:
***Schutzgebietsbetreuung (fachliche Erhebungen, Durchführung von Beteiligungsprozessen, Erstellung von Managementplänen mit den Bewirtschafterinnen bzw. Bewirtschaftern, Gebietsverantwortung)
***Erstattung von Gutachten und Stellungnahmen
***Vertretung des Naturschutzes in Gremien und Arbeitsgruppen
***Entwicklung und Umsetzung von Projekten sowie deren fachliche und organisatorische Begleitung
***Mitwirkung bei der Entwicklung von Strategien und Konzepten im Naturschutz
Ihr Profil:
***Abgeschlossenes Universitätsstudium der Biologie oder vergleichbares Studium mit Schwerpunkt auf Ökologie (mind. 240 ECTS), vorzugsweise terrestrische Ökologie mit zoologischen Kenntnissen
***Gute EDV-Anwender- und Englischkenntnisse
***Österreichische Staatsbürgerschaft
***Ausgeprägte Kommunikations- und Ausdrucksfähigkeit sowie sicheres Auftreten
***Hohes Engagement und Begeisterung für die Natur
***Lösungsorientierter Arbeitsstil sowie ausgeprägte Team- und Konfliktfähigkeit
Bitte bewerben Sie sich bis spätestens 27. September 2015 online über www.vorarlberg.at/stellenangebote. Frau Mag. Barbara Lins, T +43 (0) 5574/511-20419, freut sich über Ihre Bewerbung.
Das Land Vorarlberg bekennt sich zur Gleichstellung von Mann und Frau. Bewerbungen von Frauen begrüßen wir.
Die Stelle ist in die Gehaltsklasse 20 eingereiht. Bei Neueintritt in den Landesdienst beträgt das Monatsbruttogehalt bei Vorliegen einer vierjährigen einschlägigen Berufserfahrung € 1.898,04 (bei 50%). Das Gehalt kann sich nach den Bestimmungen des Landesbedienstetengesetzes 2000 über die Anrechnung von besonders bedeutsamer Berufserfahrung erhöhen. Die Angabe des Mindestentgelts für dieses Stellenangebot ist nicht verpflichtend, da die gesetzlichen Bestimmungen zur Entgeltangabe hier nicht zutreffen.
Work hours:
- Without entering work hours
Requirements
source: https://www.ec.europa.eu/eures
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