Schweden
Anmeldung und Aufenthaltserlaubnis
- Staatsangehörige der nordischen Staaten dürfen sich ohne Aufenthaltserlaubnis ungehindert in Schweden niederlassen.
- Staatsangehörige anderer EU-/EWR-Staaten haben das Recht, nach Schweden einzureisen, sich dort aufzuhalten und bis zu sechs Monate eine Beschäftigung zu suchen, ohne dazu eine Erlaubnis beantragen zu müssen.
- in Studium absolvieren oder ausreichende finanzielle Mittel zur Bestreitung des eigenen Unterhalts vorweisen können, genießen in Schweden Aufenthaltsrecht. Das Aufenthaltsrecht beinhaltet, dass sich ein EU-/EWR-Bürger und dessen Familienangehörige ohne Aufenthaltserlaubnis länger als sechs Monate in Schweden aufhalten dürfen.
- Schweizer Staatsbürger sowie Nicht-EU-Bürger, die das Daueraufenthaltsrecht in einem anderen EU-Staat genießen, haben die gleichen Rechte wie EU-Bürger, müssen jedoch eine Aufenthaltserlaubnis beantragen, wenn sie sich länger als drei Monate in Schweden aufhalten oder beruflich betätigen wollen.
- Die Eintragung in das Einwohnermelderegister erfolgt in Schweden beim örtlichen Finanzamt. Wenn Sie beabsichtigen, sich länger als ein Jahr in Schweden aufzuhalten, können Sie eine aus Ihrem Geburtsdatum und vier Kontrollziffern bestehende Personenkennzahl (personnummer) beantragen. Bleiben Sie weniger als ein Jahr in Schweden, erhalten Sie stattdessen eine so genannte Koordinationskennzahl (samordningsnummer). Ihre Personenkennzahl bzw. Koordinationskennzahl benötigen Sie in vielen verschiedenen Situationen in Ihren Kontakten mit verschiedenen Behörden, z. B. dem Sozialversicherungsamt (Försäkringskassan), aber auch beispielsweise zur Eröffnung eines Bankkontos.
Beschäftigungsformen
Das schwedische Arbeitsrecht gibt einen allgemeinen Rechtsrahmen vor. Die im jeweiligen Arbeitsvertrag festzulegenden Beschäftigungsbedingungen werden weitgehend durch Tarifverträge geregelt, die die Gesetze erweitern und darauf aufbauen. In vielen Fällen sind die in den Arbeitsverträgen vereinbarten Bedingungen besser, jedoch nie schlechter als die tarifvertraglichen Vorgaben. Die Gewerkschaften haben daher an den Arbeitsplätzen eine recht starke Stellung. Sie beraten und informieren die Arbeitnehmer in Bezug auf Beschäftigungsverhältnisse und -bedingungen in verschiedenen Branchen. Arbeitsverträge sind entweder unbefristet (Festanstellungen) oder befristeter Natur. Letzteres gilt beispielsweise für Vertretungsverträge oder Arbeitsverträge für einzelne Projekte. Aus dem Anstellungsschreiben (anställningsbevis) muss hervorgehen, um welche Art von Anstellung es sich handelt. Laut Gesetz ist eine Probeanstellung von maximal sechs Monaten Dauer zulässig. Erfolgt während der Probezeit keine Kündigung, geht die Anstellung in ein unbefristetes Beschäftigungsverhältnis über. Leiharbeitsfirmen haben im Grunde dieselben Anstellungsformen wie andere Arbeitgeber, d. h. Festanstellung oder befristete Anstellung. Für Teilzeitbeschäftigung gelten keine besonderen Bestimmungen. Teilzeitverträge unterliegen denselben Bestimmungen wie andere Arbeitsverträge, und Teilzeitbeschäftigte besitzen im Normalfall dieselben Rechte und Pflichten wie andere Arbeitnehmer. Im Allgemeinen werden in Schweden Vollzeitbeschäftigungen angestrebt. Eltern mit Kindern unter acht Jahren haben Anspruch auf Freistellung von der Arbeit im Umfang von bis zu 25 % ihrer Arbeitszeit. Au-pair-Beschäftigungen gelten in Schweden als Erwerbstätigkeit, d. h. der Arbeitgeber ist verpflichtet, Steuern und Arbeitgeberbeiträge zu entrichten. Auch geldwerte Leistungen wie Kost und Logis sind steuerpflichtig. Freiberufler müssen ihre Steuern und Abgaben unter Umständen selbst entrichten.
Quelle: https://ec.europa.eu/eures/main.jsp?catId=8124&acro=living&lang=de&parentId=7764&countryId=SE&living=
Quelle: https://ec.europa.eu/eures/main.jsp?catId=8256&acro=living&lang=de&parentId=7797&countryId=SE&living=