Portugal
Anmeldung und Aufenthaltserlaubnis
- Bürger aus Mitgliedstaaten der Europäischen Union, des Europäischen Wirtschaftsraums und der Schweiz benötigen für eine Aufenthaltsdauer bis zu drei Monaten, eine gültigen Personalausweises/Bürgerausweises oder Reisepasses haben. Weitere Bedingungen sind nicht zu erfüllen, es sind auch keine Formalitäten erforderlich. Direkte Familienangehörige des Bürgers eines Mitgliedstaates der EU/des EWR/der Schweiz, die eines dieser Dokumente vorweisen können, genießen dieselben Rechte.
- Ein Bürger eines Mitgliedstaates der EU/des EWR/der Schweiz, der sich mehr als drei Monate im Land aufhalten möchte, muss binnen eines Zeitraums von dreißig Tagen nach Ablauf seines dreimonatigen Aufenthalts in Portugal seinen Wohnsitz bei der Gemeindeverwaltung (Rathaus) seines Wohnbezirks anmelden. Bei der Anmeldung wird eine Meldebescheinigung ausgestellt, die fünf Jahre bzw. für die Dauer des Aufenthalts, sofern dieser unter fünf Jahren liegt, gültig ist.
- Für die Ausstellung der Meldebescheinigung ist ein gültiger Personalausweis/Bürgerausweis oder ein gültiger Reisepass erforderlich, sowie eine eidesstattliche Erklärung, dass der Antragsteller: in Portugal eine Tätigkeit als abhängig Beschäftigter ausübt oder selbstständig tätig ist oder über genügend eigene Mittel für sich und seine Familienmitglieder verfügt oder in einer öffentlichen oder privaten Bildungseinrichtung eingeschrieben ist und über genügend eigene Mittel für sich und seine Familienangehörigen verfügt.
- Die Bürger eines Mitgliedstaates der EU/des EWR/der Schweiz, die sich in ihrer Eigenschaft als Familienangehörige in Portugal aufhalten, müssen bei der Gemeindeverwaltung (Rathaus) ihres Wohnbezirks eine Meldebescheinigung beantragen. Für die Ausstellung ist die Vorlage eines gültigen Personalausweises/Bürgerausweises oder eines gültigen Reisepasses, eines Dokuments zum Nachweis der Familienzugehörigkeit, der Meldebescheinigung des Bürgers des Mitgliedstaates des EWR, der begleitet wird oder dem sie sich anschließen, erforderlich.
- Die Familienangehörigen des Bürgers eines Mitgliedstaates der EU/des EWR/der SchweizAngehörige eines Drittstaates sind, deren Aufenthalt in Portugal länger als drei Monate dauert, müssen bei der SEF (Dienststelle für Ausländer- und Grenzangelegenheiten) die Ausstellung eines Wohnpasses beantragen . Für die Ausstellung des Wohnpasses ist die Vorlage eines gültigen Reisepasses, eines Dokuments zum Nachweis der Familienzugehörigkeit und der Meldebescheinigung des Bürgers des Mitgliedstaates der EU/des EWR/der Schweiz, der begleitet wird oder dem sie sich anschließen, erforderlich.
Beschäftigungsformen
Das Mindestarbeitsalter beträgt 16Jahre, wenn der Jugendliche die Schulpflicht (Sekundarstufe) erfüllt hat und körperlich und geistig für den Arbeitsplatz geeignet ist. Vertrag, durch den sich eine Person verpflichtet, gegen Entgelt einer oder mehreren Personen ihre Arbeitskraft im Rahmen einer Organisation unter der Aufsicht und Leitung des Arbeitgebers zur Verfügung zu stellen.
Form des Arbeitsvertrages
- Unbefristete Arbeitsverträge (ohne Befristung oder Terminierung) unterliegen keiner besonderen Formalität, können also mündlich oder schriftlich geschlossen werden. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, den Arbeitnehmer schriftlich über die grundlegenden Inhalte des betreffenden Arbeitsvertrags oder -verhältnisses zu informieren. Es kann eine Probezeit festgelegt sein, in der beide Parteien jeweils ohne Vorankündigung und ohne Anspruch auf Schadenersatz das Vertragsverhältnis auflösen können.
- Befristete Arbeitsverträge bedürfen der Schriftform und können nur abgeschlossen werden, wenn im Unternehmen ein zeitlich begrenzter Bedarf besteht. Sie gelten nur für den Zeitraum, der zur Befriedigung dieses Bedarfs unbedingt notwendig ist. Zeiträume unter sechs Monaten können nur unter bestimmten gesetzlich festgeschriebenen Umständen und längere Zeiträume bis zur Obergrenze von drei Jahren vereinbart werden (einschließlich Vertragsverlängerungen).
- Zeitarbeitsverträge gelten für die erforderliche Dauer, um einen abwesenden Arbeitnehmer zu ersetzen, oder für den Zeitraum bis zum Abschluss einer Aktivität, eines Projekts oder einer Aufgabe, deren Ausführung den Abschluss des entsprechenden Vertrages rechtfertigt. Sie dürfen eine Dauer von sechs Jahren nicht überschreiten (mit Verlängerungen).
- Arbeitsverträge mit sehr kurzer Laufzeit: Arbeitsverträge für Saisonarbeit in der Landwirtschaft oder für die Durchführung von touristischen Veranstaltungen für Zeiträume mit einer maximalen Dauer von 15 Tagen. Sie bedürfen nicht der Schriftform; Verträge mit dem gleichen Arbeitgeber dürfen eine Gesamtdauer von 70 Arbeitstagen im Kalenderjahr nicht überschreiten.
- Gelegenheitsarbeitsverträge werden von Unternehmen genutzt, deren Tätigkeit nicht kontinuierlich verläuft oder mit unterschiedlichem Arbeitsumfang einhergeht. Dabei wechseln sich die Beschäftigungszeiten der Arbeitnehmer mit einer oder mehreren Unterbrechungszeiten ab. Diese Verträge müssen schriftlich ausgefertigt sein und die Gesamtzahl der jährlichen Arbeitsstunden/vollen Arbeitstage enthalten. Die Leistungszeit darf sechs Monate der normalen Arbeitszeit pro Kalenderjahr nicht unterschreiten, wovon 4 Monate aufeinanderfolgen müssen. Können nicht als befristete oder Leiharbeitsverträge abgeschlossen werden.
- Teilzeitarbeitsverträge bedürfen der Schriftform; für eine Arbeitszeit, die geringer als die unter vergleichbaren Umständen geleistete normale wöchentliche Vollarbeitszeit ist. Sind nur an einigen Tagen pro Woche, Monat oder Jahr möglich, wobei die Zahl der Arbeitstage auf einer Vereinbarung beruhen muss.
- Telearbeitsverträge: Hierbei wird die Arbeit unter Rechtshoheit des Arbeitgebers und unter Einsatz der Informations- und Kommunikationstechnik gewöhnlich außerhalb der Räumlichkeiten des Arbeitgebers geleistet, wobei deren Dauer drei Jahre nicht überschreiten darf.
Quelle: https://ec.europa.eu/eures/main.jsp?catId=8119&acro=living&lang=de&parentId=7759&countryId=PT&living=
Quelle: https://ec.europa.eu/eures/main.jsp?catId=8251&acro=living&lang=de&parentId=7792&countryId=PT&living=