Malta

Anmeldung und Aufenthaltserlaubnis



Beschäftigungsformen
Als junge Arbeitnehmer gelten Arbeitnehmer im Alter von 16 und 17 Jahren. Nur Personen, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, dürfen eine Erwerbstätigkeit aufnehmen. Die gängigen Arbeitsverträge sind Vollzeitverträge mit unbegrenzter Laufzeit, die auch als unbefristete Verträge bezeichnet werden. Allerdings werden zunehmend auch zeitlich befristete Arbeitsverträge abgeschlossen. Neuesten Arbeitsmarktstatistiken zufolge nimmt die Zahl der befristeten Verträge vor allem in den oberen Führungsebenen und bei qualifizierten Arbeitskräften im Rahmen von Projektverträgen zu. Ein Arbeitgeber kann mit einem Arbeitnehmer mehrere aufeinanderfolgende befristete Arbeitsverträge schließen. Die vollständige Übernahme der einschlägigen europäischen Richtlinien erfordert jedoch, dass ein zeitlich befristeter Vertrag nach einer bestimmten Anzahl von Jahren (nach maltesischem Recht sind dies vier Jahre) in einen unbefristeten Vertrag umgewandelt und der Arbeitnehmer dauerhaft beschäftigt wird. Zu Beginn eines Beschäftigungsverhältnisses kann eine Probezeit vereinbart werden. Diese beläuft sich auf mindestens sechs Monate bzw. bei besonders verantwortungsvollen Positionen auf bis zu einem Jahr. Die beiden Seiten können eine kürzere Frist vereinbaren.Während der Probezeit können beide Seiten den Arbeitsvertrag im ersten Monat fristlos kündigen. Danach gilt während der restlichen Probezeit eine Kündigungsfrist von einer Woche. In Malta werden verstärkt spezielle Vermittlungsagenturen zur Beschaffung von Zeitarbeitskräften herangezogen. Die Dienste solcher Vermittlungsagenturen werden sowohl für die Besetzung von Stellen mit geringen fachlichen Qualifikationsanforderungen als auch für die Besetzung höher qualifizierter Stellen in Anspruch genommen. Zeitarbeitsagenturen sind berechtigt, ihren Kunden Gebühren für Steuern, Sozial- und Rentenversicherung, Schadenersatz und Arbeitskosten in Rechnung zu stellen. Bei Arbeitnehmern, die in Teilzeit mit variablen Arbeitszeiten beschäftigt sind, wird die wöchentliche Arbeitszeit anhand der durchschnittlichen Arbeitsstundenzahl von aufeinanderfolgenden Dreizehn-Wochen-Zeiträumen, beginnend mit dem ersten Januar jedes Kalenderjahres, errechnet.

Quelle: https://ec.europa.eu/eures/main.jsp?catId=8115&acro=living&lang=de&parentId=7755&countryId=MT&living=
Quelle: https://ec.europa.eu/eures/main.jsp?catId=8247&acro=living&lang=de&parentId=7788&countryId=MT&living=