Malta
Anmeldung und Aufenthaltserlaubnis
- Alle EU-Bürger haben ein Aufenthaltsrecht in Malta. Dabei spielt es keine Rolle, ob der Betreffende in Malta arbeitet oder nicht. Er muss jedoch über ausreichende finanzielle Mittel verfügen und darf nicht auf öffentliche Unterstützung angewiesen sein. Für die Einreise nach Malta benötigen EU-Bürger kein Visum. Bei der Ankunft in Malta prüft die Zuwanderungsbehörde die Gültigkeit des Reisepasses oder Personalausweises.
- Zahlreiche ausländische Staatsbürger haben ihren Wohnsitz in Malta. Für die Staatsbürger praktisch aller europäischen und Mittelmeerländer besteht ein Aufenthaltsrecht, das auf drei Monate ab dem Datum der Einreise beschränkt ist und keine Arbeitserlaubnis einschließt. Die Aufenthaltserlaubnis wird bei der Ankunft in Malta im Pass bestätigt.
- EU-Bürger genießen uneingeschränktes Aufenthaltsrecht, sofern sie nachweisen, dass sie die Mittel für ihren Unterhalt selbst aufbringen können. Wer länger als drei Monate in Malta bleiben möchte, muss beim Department of Citizenship and Expatriate Affairs (Abteilung für Staatsbürgerschaft und Ausländerfragen) eine Verlängerung der Aufenthaltsgenehmigung beantragen, die in der Regel bewilligt wird, sofern der Betreffende (unter anderem) nachweist, dass er die Mittel für seinen Unterhalt selbst aufbringen kann. Ausländer, die sich länger in Malta aufhalten möchten, müssen jeweils eine Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis beantragen.
Beschäftigungsformen
Als junge Arbeitnehmer gelten Arbeitnehmer im Alter von 16 und 17 Jahren. Nur Personen, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, dürfen eine Erwerbstätigkeit aufnehmen. Die gängigen Arbeitsverträge sind Vollzeitverträge mit unbegrenzter Laufzeit, die auch als unbefristete Verträge bezeichnet werden. Allerdings werden zunehmend auch zeitlich befristete Arbeitsverträge abgeschlossen. Neuesten Arbeitsmarktstatistiken zufolge nimmt die Zahl der befristeten Verträge vor allem in den oberen Führungsebenen und bei qualifizierten Arbeitskräften im Rahmen von Projektverträgen zu.
Ein Arbeitgeber kann mit einem Arbeitnehmer mehrere aufeinanderfolgende befristete Arbeitsverträge schließen. Die vollständige Übernahme der einschlägigen europäischen Richtlinien erfordert jedoch, dass ein zeitlich befristeter Vertrag nach einer bestimmten Anzahl von Jahren (nach maltesischem Recht sind dies vier Jahre) in einen unbefristeten Vertrag umgewandelt und der Arbeitnehmer dauerhaft beschäftigt wird.
Zu Beginn eines Beschäftigungsverhältnisses kann eine Probezeit vereinbart werden. Diese beläuft sich auf mindestens sechs Monate bzw. bei besonders verantwortungsvollen Positionen auf bis zu einem Jahr. Die beiden Seiten können eine kürzere Frist vereinbaren.Während der Probezeit können beide Seiten den Arbeitsvertrag im ersten Monat fristlos kündigen. Danach gilt während der restlichen Probezeit eine Kündigungsfrist von einer Woche.
In Malta werden verstärkt spezielle Vermittlungsagenturen zur Beschaffung von Zeitarbeitskräften herangezogen. Die Dienste solcher Vermittlungsagenturen werden sowohl für die Besetzung von Stellen mit geringen fachlichen Qualifikationsanforderungen als auch für die Besetzung höher qualifizierter Stellen in Anspruch genommen. Zeitarbeitsagenturen sind berechtigt, ihren Kunden Gebühren für Steuern, Sozial- und Rentenversicherung, Schadenersatz und Arbeitskosten in Rechnung zu stellen.
Bei Arbeitnehmern, die in Teilzeit mit variablen Arbeitszeiten beschäftigt sind, wird die wöchentliche Arbeitszeit anhand der durchschnittlichen Arbeitsstundenzahl von aufeinanderfolgenden Dreizehn-Wochen-Zeiträumen, beginnend mit dem ersten Januar jedes Kalenderjahres, errechnet.
Quelle: https://ec.europa.eu/eures/main.jsp?catId=8115&acro=living&lang=de&parentId=7755&countryId=MT&living=
Quelle: https://ec.europa.eu/eures/main.jsp?catId=8247&acro=living&lang=de&parentId=7788&countryId=MT&living=