Luxemburg

Anmeldung und Aufenthaltserlaubnis



Beschäftigungsformen
Zunächst ist zwischen einer Beschäftigung im privaten Sektor und einer Beschäftigung im öffentlichen Sektor zu unterscheiden. Im öffentlichen Sektor gibt es im Wesentlichen drei Kategorien von Mitarbeitern: Beamte, Angestellte und Arbeiter des Staates. Im privaten Sektor wird seit dem 1. Januar 2009 weder in arbeitsrechtlicher noch in sozialversicherungsrechtlicher Hinsicht zwischen Arbeitern und Angestellten unterschieden. Es ist jetzt nur noch von abhängig Beschäftigten die Rede, unabhängig von der jeweils ausgeübten Tätigkeit.

Arten von Arbeitsverhältnissen



Quelle: https://ec.europa.eu/eures/main.jsp?catId=8114&acro=living&lang=de&parentId=7754&countryId=LU&living=
Quelle: https://ec.europa.eu/eures/main.jsp?catId=8246&acro=living&lang=de&parentId=7787&countryId=LU&living=