Italien
Anmeldung und Aufenthaltserlaubnis
- Die Bürger eines EU-Mitgliedstaates haben freien Zugang zum Hoheitsgebiet der Republik Italien, sofern keine Beschränkungen aufgrund von in Italien gültigen Bestimmungen strafrechtlicher Natur und zum Schutz der öffentlichen Ordnung, der inneren Sicherheit und der öffentlichen Gesundheit vorliegen. Die Bürger müssen im Besitz eines Ausweises sein, der zum Zeitpunkt der Einreise in das italienische Hoheitsgebiet gültig ist.
- Alle Bürger sind lediglich gehalten, für die Ausübung bestimmter Tätigkeiten gegebenenfalls weitere administrative Formalitäten zu erfüllen, die von italienischen Staatsbürgern ebenfalls verlangt werden.
- Diesbezügliche Auskünfte erteilt das jeweils zuständige Polizeipräsidium (Questura). Die Adressen aller italienischen Polizeipräsidien sind auf der Website der Polizia di Stato (zivile Staatspolizei) aufgeführt.
Beschäftigungsformen
In Italien liegt das Mindestalter für den Eintritt in das Arbeitsleben bei 16 Jahren. Die drei wichtigsten Arten von Arbeitsverträgen sind: Arbeitsverträge über nicht selbstständige Arbeit, unbefristet und befristet, mit Arbeitszeitpflicht, Arbeitsort und Aufgabenbereich; befristete Arbeitsverträge können nur einmal verlängert werden; verlängerbare Arbeitsverträge, zeitflexible Beschäftigungsformen, mit Freiheit in Bezug auf Arbeitszeit und -ort, aber mit der Verpflichtung zur Abstimmung mit dem Arbeitgeber; Verträge über selbstständige Arbeit für Freiberufler, Berater und berufliche (auch manuelle) Tätigkeiten in völliger Selbstständigkeit, was Zeitgestaltung und Art und Weise der Ausführung betrifft. Die oben angeführten Vertragsformen stehen allen Erwerbspersonen unabhängig von ihrer Qualifikationsstufe offen.
Quelle: https://ec.europa.eu/eures/main.jsp?catId=8110&acro=living&lang=de&parentId=7750&countryId=IT&living=
Quelle: https://ec.europa.eu/eures/main.jsp?catId=8242&acro=living&lang=de&parentId=7783&countryId=IT&living=