Italien

Anmeldung und Aufenthaltserlaubnis



Beschäftigungsformen
In Italien liegt das Mindestalter für den Eintritt in das Arbeitsleben bei 16 Jahren. Die drei wichtigsten Arten von Arbeitsverträgen sind: Arbeitsverträge über nicht selbstständige Arbeit, unbefristet und befristet, mit Arbeitszeitpflicht, Arbeitsort und Aufgabenbereich; befristete Arbeitsverträge können nur einmal verlängert werden; verlängerbare Arbeitsverträge, zeitflexible Beschäftigungsformen, mit Freiheit in Bezug auf Arbeitszeit und -ort, aber mit der Verpflichtung zur Abstimmung mit dem Arbeitgeber; Verträge über selbstständige Arbeit für Freiberufler, Berater und berufliche (auch manuelle) Tätigkeiten in völliger Selbstständigkeit, was Zeitgestaltung und Art und Weise der Ausführung betrifft. Die oben angeführten Vertragsformen stehen allen Erwerbspersonen unabhängig von ihrer Qualifikationsstufe offen.

Quelle: https://ec.europa.eu/eures/main.jsp?catId=8110&acro=living&lang=de&parentId=7750&countryId=IT&living=
Quelle: https://ec.europa.eu/eures/main.jsp?catId=8242&acro=living&lang=de&parentId=7783&countryId=IT&living=