Irland

Anmeldung und Aufenthaltserlaubnis



Beschäftigungsformen
Das gesetzliche Mindestalter für die Aufnahme einer regulären Beschäftigung beträgt in Irland 16 Jahre. Abhängig beschäftigt oder selbstständig? Wenngleich es in den meisten Fällen unzweifelhaft sein dürfte, wer in Irland als abhängig beschäftigter Arbeitnehmer zu betrachten ist, kommt es doch bisweilen vor, dass Unternehmen zur Umgehung der Arbeitsgesetzgebung und der Steuer- und Sozialversicherungsvorschriften darauf bestehen, dass alle für sie tätigen Arbeitnehmer nicht als abhängig Beschäftigte, sondern vielmehr als selbstständig Erwerbstätige auftreten. Die Einstufung als abhängig Beschäftigter oder selbstständig Erwerbstätiger hat für den Arbeitnehmer eine Reihe von Konsequenzen. Der überwiegende Teil der Beschäftigungsschutzvorschriften gilt in Irland nur für abhängig Beschäftigte, und auch im Steuer- und Sozialversicherungssystem werden abhängig Beschäftigte und selbstständig Erwerbstätige sehr unterschiedlich behandelt. Der „Leitfaden zur Feststellung des Status des Beschäftigungsverhältnisses“ (pdf) („Code of Practice in determining Employment Status“), http://www.welfare.ie/EN/Publications/Documents/codeofpract.pdf, führt eine Reihe von Kriterien auf, anhand derer geklärt werden kann, ob ein Arbeitnehmer als abhängig Beschäftigter oder selbstständig Erwerbstätiger einzustufen ist. In den meisten Fällen steht eindeutig fest, ob eine Person abhängig beschäftigt ist oder nicht. Wenn Sie diesbezüglich jedoch Probleme haben, sollten Sie sich am besten bei Ihrem örtlichen Finanzamt oder bei der Stelle Scope Section des Ministeriums für Sozialschutz (Scope Section, Department of Social Protection) ausführlicheren juristischen Rat bzw. Informationen einholen.

Die Zahl der Teilzeitbeschäftigten ist in Irland in den letzten Jahren erheblich gestiegen. Einer der Gründe hierfür ist eine flexiblere, familienfreundlichere Einstellung der Arbeitgeber gegenüber Arbeitnehmern, die diese Form der Beschäftigung wählen. Teilzeitbeschäftigte genießen in Bezug auf Beschäftigungsschutzvorschriften ähnliche Rechte wie Vollzeitbeschäftigte, jedoch müssen Teilzeitbeschäftigte in manchen Fällen eine gewisse Mindeststundenzahl während eines festgelegten Zeitraums gearbeitet haben, um Rechte zu erwerben. Mehr über den Schutz von Teilzeitbeschäftigten in Irland erfahren Sie im Arbeitnehmerschutzgesetz zur Teilzeitarbeit aus dem Jahr 2001. Heute sind deutlich mehr Arbeitnehmer mit befristeten Verträgen (oder zu bestimmten Zwecken geschlossenen Sonderverträgen) beschäftigt. Für Arbeitnehmer, die im Rahmen von aufeinanderfolgenden befristeten Arbeitsverträgen beschäftigt werden, gelten die Rechtsvorschriften über ungerechtfertigte Entlassungen. Jedoch müssen sie mindestens ein Jahr lang ununterbrochen beim gleichen Arbeitgeber beschäftigt gewesen sein, bevor sie Ansprüche unter Berufung auf das Gesetz über ungerechtfertigte Entlassungen (Unfair Dismissals Act) geltend machen können. Gemäß dem Arbeitnehmerschutzgesetz zur befristeten Beschäftigung (Protection of Employees (Fixed Term Work) Act) von 2003 dürfen Arbeitgeber befristete Arbeitsverträge nicht beliebig oft verlängern. So darf ein Arbeitnehmer nur über einen zusammenhängenden Zeitraum von bis zu vier Jahren im Rahmen eines oder mehrerer befristeter Arbeitsverträge beschäftigt werden. Danach gilt das Beschäftigungsverhältnis des Arbeitnehmers automatisch als unbefristet (d. h. als Dauerarbeitsvertrag). Im irischen Arbeitsrecht gibt es keine Definition der Begriffe „Gelegenheitsarbeit“ oder „Gelegenheitsarbeiter“. In der Praxis führen Gelegenheitsarbeiter Arbeiten je nach Bedarf auf Abruf aus, ohne dabei festen Arbeitszeiten oder Anwesenheitsbestimmungen zu unterliegen. In arbeitsrechtlicher Hinsicht gelten diese Arbeitnehmer jedoch als abhängig Beschäftigte. Bestimmte Gesetze finden daher auch auf sie Anwendung, z. B. das Recht auf eine Lohn- oder Gehaltsabrechnung.

Quelle: https://ec.europa.eu/eures/main.jsp?catId=8108&acro=living&lang=de&parentId=7748&countryId=IE&living=
Quelle: https://ec.europa.eu/eures/main.jsp?catId=8240&acro=living&lang=de&parentId=7781&countryId=IE&living=