Frankreich
Anmeldung und Aufenthaltserlaubnis
- Staatsangehörige des europäischen Wirtschaftsraums und der Schweiz benötigen keinen Aufenthaltstitel. Auf Wunsch können Sie jedoch eine Aufenthaltsgenehmigung bei der Präfektur, im Rathaus des Wohnortes oder bei der Polizei beantragen. Bürger dieser Staaten benötigen keine Arbeitsgenehmigung.
- Für die Kroatische Staatsangehörige sind für die Ausübung einer abhängigen Beschäftigung, gleich welcher Dauer, in Frankreich weiterhin eine vorherige Arbeitsgenehmigung zwingend erforderlich (vor Aufnahme jedweder Tätigkeit). Ferner benötigen Arbeitnehmer, die länger als drei Monate in Frankreich tätig sind, eine Aufenthaltserlaubnis. Der französische Arbeitgeber beantragt bei der zuständigen Regionaldirektion für Unternehmen, Wettbewerb, Verbraucher, Arbeit und Beschäftigung (Direction Régionale des Entreprises, de la Concurrence, de la Consommation, du Travail et de l’Emploi – DIRECCTE) eine Arbeitsgenehmigung.
- Nachdem der Arbeitnehmer seine Arbeitsgenehmigung erhalten hat, beantragt er innerhalb von drei Monaten nach seiner Ankunft in Frankreich die Aufenthaltserlaubnis. Diesen Antrag reicht er bei der Präfektur bzw. im Rathaus seines Wohnortes ein. Eine Liste von 291 Tätigkeiten, die keinen Einschränkungen durch den Arbeitsmarkt unterliegen, ist auf folgender Website einzusehen: www.service-public.fr. Kroatische Staatsangehörige, die Inhaber eines in Frankreich erlangten Masters oder eines gleichwertigen Abschlusses sind, haben automatisch Zugang zum französischen Arbeitsmarkt.
- Staatsangehörige von Drittstaaten sollten sich bei ihrem Konsulat oder bei dem französischen Konsulat ihres Herkunftslandes informieren.
- Staatsangehörige von Drittstaaten mit einer langfristigen Aufenthaltsberechtigung in einem anderen Mitgliedstaat erhalten keinen Zugang zum französischen Arbeitsmarkt. Nach Ablauf von drei Monaten und dem Nachweis ausreichender finanzieller Mittel sowie einer Krankenversicherung können diese Bürger eine Aufenthaltsgenehmigung für „Besucher“ („carte de séjour ‚visiteur‘“) erlangen. Sie berechtigt zwar nicht zur Aufnahme einer Arbeit, ermöglicht jedoch die Änderung des Status (gegebenenfalls die Erlangung des Status eines Arbeitnehmers).
Beschäftigungsformen
Im französischen Arbeitsgesetzbuch (Code du travail) erfahren Sie, welche Rechte Sie als Arbeitnehmer in Frankreich haben.
Das gesetzliche mindestalter für die Aufnahme einer Beschäftigung ist 16 Jahre. In den folgenden gesetzlich streng geregelten Ausnahmefällen ist jedoch auch die Beschäftigung unter 16-Jähriger erlaubt: in Familienbetrieben, in den Schulferien: Minderjährige im Alter von mindestens 14 Jahren (bzw. 13 Jahren in landwirtschaftlichen Betrieben) können für leichte Tätigkeiten eingestellt werden, im Rahmen einer Lehre oder einer dualen Ausbildung, bei Aufführungen und als Fotomodell.
Es gibt zwei verschiedene Arten von Arbeitsverträgen: den unbefristeten Arbeitsvertrag („contrat à durée indéterminée“ – CDI) und den befristeten Arbeitsvertrag („contrat à durée déterminée“ – CDD), der nur in den gesetzlich festgelegten und geregelten Fällen abgeschlossen werden darf.
Befristete Arbeitsverträge werden geschlossen: um einen abwesenden Arbeitnehmer zu vertreten, bei Schwankungen der Arbeitsauslastung, für Saisonarbeiten (in der Landwirtschaft, im Tourismus usw.). Die Höchstdauer dieser Verträge liegt grundsätzlich bei 18 Monaten. Der Arbeitnehmer bezieht über sein Entgelt hinaus bei Beendigung des befristeten Arbeitsvertrags eine Pauschalabfindung („indemnité de précarité“) in Höhe von 10%.
Sonstige Arten von Verträgen: Zeitarbeitsvertrag unterliegt denselben Regelungen wie der befristete Arbeitsvertrag und zeichne sich aus durch die Beziehung zwischen: dem Zeitarbeitsunternehmen; dem Leiharbeitnehmer; dem entleihenden Kunden. Arbeitsvertrag für diskontinuierliche Beschäftigung („Abrufvertrag“) - Vertrag mit einem Unternehmen aus einem beruflichen Sektor, in dem das ganze Jahr über nicht immer vorhersehbare und reale Fluktuationen des Arbeitsanfalls auftreten. Lehrvertrag richtet sich an Jugendliche im Alter von 16 bis 25 Jahren, die eine berufliche Qualifikation erlangen möchten. Befristeter Arbeitsvertrag für ältere Arbeitnehmer („CDD senior“) betrifft Arbeitnehmer, die älter als 57 Jahre sind und die erforderliche Anzahl von Arbeitsjahren erreichen möchten, um in den Genuss einer Vollrente zu gelangen. Unbefristeter Arbeitsvertrag für Leiharbeitnehmer - dieser Arbeitsvertrag gewährleistet Leiharbeitnehmern einen monatlichen garantierten Mindestlohn in Zeiten geringen Arbeitsanfalls für die arbeitsfreie Zeit zwischen zwei Einsätzen.
Quelle: https://ec.europa.eu/eures/main.jsp?catId=8104&acro=living&lang=de&parentId=7744&countryId=FR&living=
Quelle: https://ec.europa.eu/eures/main.jsp?catId=8236&acro=living&lang=de&parentId=7777&countryId=FR&living=