Deuschtland
Anmeldung und Aufenthaltserlaubnis
- In den Mitgliedstaaten des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) ist die Freizügigkeit der Arbeitnehmer ein Grundrecht. Staatsangehörige eines EWR-Landes können somit in einem anderen EWR-Land zu denselben Bedingungen wie die Bürger des jeweiligen Staates arbeiten. Das prinzipielle Recht der EU-Bürger auf Arbeitnehmerfreizügigkeit gilt derzeit aber noch nicht in vollem Umfang für alle EU-Bürger. Die Bundesrepublik Deutschland macht von der Möglichkeit Gebrauch, den freien Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt während einer Übergangsfrist einzuschränken.
- Seit 01.01.2014 erhalten auch bulgarische und rumänische Arbeitnehmer uneingeschränkt Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt. Lediglich kroatische Arbeitnehmer benötigen unter bestimmten Voraussetzungen noch eine Arbeitserlaubnis-EU.
- Keiner Arbeitsgenehmigung-EU bedürfen kroatische Fachkräfte, die eine Hochschulausbildung oder eine vergleichbare Qualifikation besitzen, zur Ausübung einer der beruflichen Qualifikation entsprechenden Beschäftigung sowie ihre freizügigkeitsberechtigten Familienangehörigen.
- Kroatische Saisonkräfte bedürfen für eine Saisonbeschäftigung keiner Arbeitsgenehmigung mehr. Keiner Arbeitsgenehmigung-EU bedürfen auch Auszubildende für eine qualifizierte betriebliche Ausbildung in einem staatlich anerkannten oder vergleichbar geregelten Ausbildungsberuf. Für Fachkräfte Kroatien bleibt zwar die Arbeitsgenehmigungspflicht bestehen, es entfällt jedoch die arbeitsmarktliche Vorrangprüfung, wenn eine qualifizierte Beschäftigung ausgeübt werden soll. Für die Ausübung unqualifizierter Beschäftigungen kann eine Arbeitsgenehmigung nach Vorrangprüfung und Prüfung der Beschäftigungsbedingungen und bei Nachweis eines dreimonatigen Voraufenthalts in Deutschland erteilt werden.
- Arbeitnehmer, die zwölf Monate zum deutschen Arbeitsmarkt zugelassen waren, haben Anspruch auf eine Arbeitsberechtigung-EU, die uneingeschränkt und unbefristet erteilt wird. Außerdem werden Arbeitnehmer aus den Beitrittsländern gegenüber Angehörigen von Drittstaaten beim Zugang auf den deutschen Arbeitsmarkt bevorzugt. Weitergehende Fragen zur Möglichkeit der Arbeitsaufnahme in Deutschland und zur Erteilung einer Arbeitsgenehmigung beantwortet die Zentrale Auslands- und Fachvermittlung (ZAV) der Bundesagentur für Arbeit.
- Die „Arbeitsgenehmigung-EU“ ist direkt bei der Zentralen Auslands- und Fachvermittlung (ZAV) zu beantragen.
- Ausführliche Informationen finden sich auch auf der Website des Bundesministeriums für Wirtschaft, Stichwort „Informationen über die Anwendung des EU-Beitrittsvertrages bei der Beschäftigung von Staatsangehörigen der Beitrittsstaaten“.
- Ausländer, die nicht Staatsangehörige eines Mitgliedstaates der Europäischen Union (EU), des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) oder der Schweiz sind, benötigen für den Aufenthalt in Deutschland zum Zwecke der Ausübung einer Erwerbstätigkeit grundsätzlich einen Aufenthaltstitel. Eine Erwerbstätigkeit im Bundesgebiet darf grundsätzlich nur dann ausgeübt werden, wenn der Aufenthaltstitel dies erlaubt. Weitere Informationen über den Zugang zum Arbeitsmarkt erhalten Sie vom Auswärtigen Amt.
Beschäftigungsformen
Das Mindestalter für die reguläre Beschäftigung in einem Betrieb beträgt 15 Jahre. Auszubildende arbeiten zwar im Rahmen ihrer Berufsausbildung in einem Betrieb, sind aber nicht im klassischen Sinn erwerbstätig und schließen daher einen Berufsausbildungsvertrag mit dem Ausbildungsbetrieb ab.
Nach wie vor dominiert der unbefristete Vollzeitarbeitsvertrag mit einer faktischen Wochenarbeitszeit von zirka 40 Stunden die abhängige Beschäftigung in Deutschland. Dieses „Normalarbeitsverhältnis“ nimmt jedoch seit 1997 stetig ab. Sein Anteil schrumpfte inzwischen von 82,5 % auf 66 %. Die neuen Beschäftigungsformen (befristete oder geringfügige Beschäftigung, Teilzeitarbeit, Zeitarbeit) konnten hingegen im selben Zeitraum an Bedeutung gewinnen (Anstieg von 17,5% auf 22 %).
Teilzeitarbeit hat viele Facetten: Neben der sozialversicherungspflichtigen „regulären“ Teilzeitarbeit gibt es auch noch so genannte Mini-Jobs, mit denen man maximal 450 Euro im Monat verdienen kann. Etwa 7 Millionen Minijobber sind aktuell vor allem in den Bereichen Einzelhandel, Gastronomie, Gebäudebetreuung, Garten- und Landschaftsbau tätig.
Die Zeitarbeitsbranche expandiert in Deutschland nach einem zwischenzeitlichen Einbruch im Zuge der weltweiten Wirtschaftskrise wieder mit hohen Wachstumsraten und bietet derzeit rund 847.000 Beschäftigen einen Arbeitsplatz.
Selbstständige Erwerbsformen haben in den vergangenen Jahren an Bedeutung gewonnen und machen zirka 12 % der Erwerbstätigen aus. Besonders stark wuchsen die Anteile Selbstständiger ohne Mitarbeiter.
Quelle: https://ec.europa.eu/eures/main.jsp?catId=8105&acro=living&lang=de&parentId=7745&countryId=DE&living=
Quelle: https://ec.europa.eu/eures/main.jsp?catId=8237&acro=living&lang=de&parentId=7778&countryId=DE&living=