Deuschtland

Anmeldung und Aufenthaltserlaubnis



Beschäftigungsformen
Das Mindestalter für die reguläre Beschäftigung in einem Betrieb beträgt 15 Jahre. Auszubildende arbeiten zwar im Rahmen ihrer Berufsausbildung in einem Betrieb, sind aber nicht im klassischen Sinn erwerbstätig und schließen daher einen Berufsausbildungsvertrag mit dem Ausbildungsbetrieb ab. Nach wie vor dominiert der unbefristete Vollzeitarbeitsvertrag mit einer faktischen Wochenarbeitszeit von zirka 40 Stunden die abhängige Beschäftigung in Deutschland. Dieses „Normalarbeitsverhältnis“ nimmt jedoch seit 1997 stetig ab. Sein Anteil schrumpfte inzwischen von 82,5 % auf 66 %. Die neuen Beschäftigungsformen (befristete oder geringfügige Beschäftigung, Teilzeitarbeit, Zeitarbeit) konnten hingegen im selben Zeitraum an Bedeutung gewinnen (Anstieg von 17,5% auf 22 %). Teilzeitarbeit hat viele Facetten: Neben der sozialversicherungspflichtigen „regulären“ Teilzeitarbeit gibt es auch noch so genannte Mini-Jobs, mit denen man maximal 450 Euro im Monat verdienen kann. Etwa 7 Millionen Minijobber sind aktuell vor allem in den Bereichen Einzelhandel, Gastronomie, Gebäudebetreuung, Garten- und Landschaftsbau tätig. Die Zeitarbeitsbranche expandiert in Deutschland nach einem zwischenzeitlichen Einbruch im Zuge der weltweiten Wirtschaftskrise wieder mit hohen Wachstumsraten und bietet derzeit rund 847.000 Beschäftigen einen Arbeitsplatz. Selbstständige Erwerbsformen haben in den vergangenen Jahren an Bedeutung gewonnen und machen zirka 12 % der Erwerbstätigen aus. Besonders stark wuchsen die Anteile Selbstständiger ohne Mitarbeiter.

Quelle: https://ec.europa.eu/eures/main.jsp?catId=8105&acro=living&lang=de&parentId=7745&countryId=DE&living=
Quelle: https://ec.europa.eu/eures/main.jsp?catId=8237&acro=living&lang=de&parentId=7778&countryId=DE&living=