Zypern

Anmeldung und Aufenthaltserlaubnis



Beschäftigungsformen
Das Mindestalter für die Aufnahme einer Beschäftigung liegt bei 15 Jahren. Unbefristete Arbeitsverträge sind in Zypern am weitesten verbreitet, aber in einigen Branchen, wie in den Bereichen Tourismus und Landwirtschaft, ist auch Saisonarbeit weit verbreitet. Ein spezielles Gesetz regelt die Gleichbehandlung von Teilzeitarbeitskräften.. Als Teilzeitarbeitskraft gilt laut diesem Gesetz eine Arbeitskraft, die wöchentlich oder in einem bestimmten Zeitraum eines Jahres weniger Stunden arbeitet als eine vergleichbare Vollzeitarbeitskraft. Für Teilzeitarbeitskräfte gilt das Prinzip der Proportionalität, dem zufolge sie das Recht auf gleiche Bedingungen und Behandlung wie Vollzeitarbeitskräfte haben. Ein spezielles Gesetz regelt befristete Arbeitsverhältnisse (Arbeitsverhältnisse über einen bestimmten Zeitraum). Eine Arbeitskraft mit einem befristeten Arbeitsverhältnis darf nicht schlechter gestellt werden als eine Arbeitskraft mit einem unbefristeten Arbeitsverhältnis, es sei denn, es liegen objektive Gründe dafür vor. Das Gesetz sieht ebenfalls vor, dass eine Person, die länger als 30 Monate bei demselben Arbeitgeber angestellt ist (unabhängig davon, wie oft ihr Vertrag verlängert wurde) als unbefristet eingestellt gilt, es sei denn, der Arbeitgeber weist nach, dass objektive Gründe die Befristung rechtfertigen. Telearbeit, also Arbeit, bei der der Arbeitnehmer zu Hause arbeitet, ist in Zypern noch nicht verbreitet. Zeitarbeit ist in Zypern noch nicht verbreitet, aus diesem Grund gibt es auch keine Agenturen, die solche Stellen anbieten. Entsendung von Arbeitnehmern im Rahmen der Erbringung von Dienstleistungen Ein spezielles Gesetz regelt die Entsendung von Arbeitnehmern im Rahmen der Erbringung von Dienstleistungen. Das Gesetz sorgt dafür, dass für (von in Mitgliedstaaten der Europäischen Union ansässigen Unternehmen) nach Zypern entsandte Arbeitnehmer die Mindestbedingungen gelten, die durch gesetzliche Vorschriften, Verwaltungsverordnungen oder Tarifverträge in der Republik gelten. Zuständig für die Umsetzung und Einhaltung der Gesetze, die die obigen Arbeitsformen betreffen, ist das Amt für Beschäftigung, mit Ausnahme des Gesetzes für die Entsendung von Arbeitnehmern, für die das Arbeitsamt zuständig ist. Für weitere Informationen oder für Beschwerden wenden Sie sich bitte an das Amt für Beschäftigung.

Quelle: https://ec.europa.eu/eures/main.jsp?catId=8099&acro=living&lang=de&parentId=7739&countryId=CY&living=
Quelle: https://ec.europa.eu/eures/main.jsp?catId=8231&acro=living&lang=de&parentId=7772&countryId=CY&living=