Bulgarien

Anmeldung und Aufenthaltserlaubnis



Beschäftigungsformen
In Bulgarien gilt ein Mindestalter von 16 Jahren für die Aufnahme einer Beschäftigung. Ausnahmen gelten für 15- bis 16-Jährige, wenn die zu verrichtende Arbeit leicht und nicht gesundheitsgefährdend ist, die normale körperliche, geistige und sittliche Entwicklung der Jugendlichen nicht beeinträchtigt wird und dem regelmäßigen Schulbesuch bzw. der Teilnahme an Programmen der beruflichen Orientierung oder Berufsausbildung nicht entgegensteht. Wer das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, muss ein ärztliches Gutachten, das die Tauglichkeit für die entsprechende Tätigkeit bescheinigt, und eine fallbezogene Bewilligung der Arbeitsinspektion vorweisen. Arbeitsverträge können unbefristet oder befristet, für Vollzeit- oder Teilzeitbeschäftigungen geschlossen werden. Bei Vollzeitbeschäftigung gelten eine tägliche Arbeitszeit von 8 Stunden und die 5-Tage-Arbeitswoche mit 40 Wochenarbeitsstunden. Schicht- und Nachtarbeit sind möglich. Vollzeitarbeitsverhältnisse sind am weitesten verbreitet. In den meisten Fällen vereinbaren die Arbeitgeber in den Arbeitsverträgen mit neuen Mitarbeitern eine bis zu 6-monatige Probezeit. In dieser Zeit kann das Arbeitsverhältnis durch den Arbeitgeber fristlos gekündigt werden. Arbeitsverträge für alle Beschäftigungsformen bedürfen zwingend der Schriftform. Der Arbeitgeber muss dem Arbeitnehmer vor Arbeitsaufnahme eine von beiden Vertragsparteien unterschriebene Ausfertigung des Arbeitsvertrages sowie eine Kopie der Anmeldung nach Artikel 62 Absatz 3 des Arbeitsgesetzbuches, mit Beglaubigungsvermerk der regional zuständigen Direktion der Finanzverwaltung (NAP), aushändigen. Arbeitnehmer können auch Arbeitsverträge für Nebenbeschäftigungen schließen. In diesem Fall darf die wöchentliche Arbeitszeit in der Haupt- und Nebenbeschäftigung zusammengenommen grundsätzlich 48 Stunden (bei Arbeitnehmern vor dem vollendeten 18. Lebensjahr: 40 Stunden) nicht überschreiten. Arbeitnehmer, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, können auch länger als 48 Stunden wöchentlich arbeiten, wenn sie dem Arbeitgeber des Nebenbeschäftigungsverhältnisses schriftlich ihr Einverständnis dazu erklären. Arbeitsverträge können auch für Beschäftigungen an einzelnen Tagen des Monats geschlossen werden. Ist ein Arbeitnehmer bei einem Arbeitgeber monatlich nicht länger als 5 Arbeitstage bzw. 40 Stunden beschäftigt (zusammenhängend oder über den Monat verteilt), begründet auch dieses Beschäftigungsverhältnis eine Rentenanwartschaft.

Quelle: https://ec.europa.eu/eures/main.jsp?catId=8097&acro=living&lang=de&parentId=7737&countryId=BG&living=
Quelle: https://ec.europa.eu/eures/main.jsp?catId=8229&acro=living&lang=de&parentId=7770&countryId=BG&living=