Arbeitsort: Österreich, Wien
Vertragsart: unbefristet Arbeitsplatz, Vollzeit

Benötigte Ausbildung: Mittelschulbildung mit Abitur
Angebotener Lohn: keine Angaben
Anzahl der Arbeitsplätze: 1

Berufsfeld

Physiker, Mathematiker und Ingenieurwissenschaftler
   Physiker und Chemiker
        Chemiker

Aufgabenbereich:

Seit 1995 sind wir die Schnittstelle zwischen Unternehmen und Arbeitssuchenden - und das mit Erfolg. 20 Jahre AKZENTE Personal bedeutet 20 Jahre lang ein sicherer Partner für Unternehmen sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Wir freuen uns auch Sie bei der Suche nach dem richtigen Job unterstützen zu dürfen. Für unseren Kunden, ein Unternehmen im Bereich der Arzneimittelerzeugung suchen wir zum baldigen Eintritt 1 Labortechniker/in - Chemie / LabortechnikerIn im Bereich Qualitätskontrolle/Incoming Goods & Specification (befristet bis Dezember 2016) ANFORDERUNGSPROFIL: * Abgeschlossene naturwissenschaftliche Berufsausbildung (Lehre zum Chemielabortechniker, HTL, Fachhochschule oder Universität) * Berufserfahrung in einem pharmazeutischen Unternehmen * Entsprechende GMP Kenntnisse * Sehr gute Englisch- und MS-Office-Kenntnisse * Ausgeprägtes technisches und chemisches Verständnis * Selbständige und verantwortungsbewusste Arbeitsweise * Genauigkeit und Verlässlichkeit * Hohe Belastbarkeit. AUFGABENBEREICH: * Durchführung von Eingangskontrollen von Rohstoffen, Primärpackmitteln, Medical Devices und Filtern * Durchführung von chemischen und physikalischen Analysen * Probennahme von Rohstoffen * Prüfung von Analysenzertifikaten. Wir bieten ein attraktives berufliches Umfeld in einem wachsenden Unternehmen. Bei Interesse freuen wir uns auf Ihre aussagekräftigen Bewerbungsunterlagen inkl. Gehaltsvorstellung unter dem Betreff `LabortechnikerIn`! Dienstgeber: AKZENTE Personalbereitstellungs GmbH, Heiligenstädterstraße 32, 1190 Wien; Email: wien@akzente-personal.at Das Mindestentgelt für die Stelle als Labortechniker/in - Chemie beträgt 2.359,77 EUR brutto pro Monat auf Basis Vollzeitbeschäftigung. Bereitschaft zur Überzahlung.

Arbeitszeit:

  • Ohne Arbeitszeitbestimmung

Anforderungen




source: https://www.ec.europa.eu/eures

  
     


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