Österreich

Anmeldung und Aufenthaltserlaubnis



Beschäftigungsformen
In Österreich kann eine Beschäftigung ab dem 15. Lebensjahr aufgenommen werden. Bis dahin gilt die allgemeine Schulpflicht. Jugendliche, bis zum 18. Lebensjahr sind durch Kinder- und Jugendschutz Gesetze geschützt.Teilzeitarbeit ist im Handel weit verbreitet. Teilzeitbeschäftigte haben den gleichen Versicherungsschutz (Kranken-, Unfall-, Arbeitslosen-, Pensionsversicherung) und unterliegen den gleichen arbeitsrechtlichen Bestimmungen wie Arbeiter/Arbeiterinnen und Angestellte in Dauerarbeitsverhältnissen. Saisonarbeit ist im Tourismus-/Hotel- und Gastgewerbe in großen Städten und Fremdenverkehrsregionen üblich. Im Baugewerbe sind zeitlich befristete Verträge möglich. Freie Dienst- und Arbeitsverträge lösen klassische Arbeitsverträge in allen Bereichen der Arbeit ab. Für Saisonbeschäftigte im Hotel- und Gastgewerbe gelten -die Arbeitszeit betreffend- besondere Bestimmungen. Es besteht grundsätzlich voller Sozialversicherungsschutz.Trotzdem ist der klassische Arbeitsvertrag im Dauerarbeitsverhältnis mit allen seinen Rechten (Urlaubsanspruch, Kündigungsschutz, Sozialversicherungsschutz etc.) und Pflichten weiterhin die übliche Form des Arbeitsvertrages.

Form des Arbeitsvertrages



Quelle: https://ec.europa.eu/eures/main.jsp?catId=8095&acro=living&lang=de&parentId=7735&countryId=AT&living=
Quelle: https://ec.europa.eu/eures/main.jsp?catId=8227&acro=living&lang=de&parentId=7768&countryId=AT&living=